Freitag, 13. Februar 2015

59. Die Ungleichheit vor dem Gesetz am Beispiel des §166 StGB

59.   Die Ungleichheit vor dem Gesetz am Beispiel des §166 StGB

Vor dem Gesetz sind angeblich alle gleich.   Leider aber stimmt das nicht wirklich.  Es gibt faktisch ein Zweiklassenrecht. 
Die Oberklasse sind diejenigen, die sich eine Rechtsschutzversicherung und/oder die durch Gebührensätze eindeutig festgelegten hohen Anwaltskosten leisten können.   
Die Unterklasse sind diejenigen, die sich das nicht leisten können.  

So weit es um eindeutig definiertes Fehlverhalten geht, hat jeder tatsächlich die gleiche Chance, Gesetze nicht zu übertreten.   Verhalten wie etwa einen Banküberfall kann jeder vermeiden.   
Aber je mehr Tatbestände umstritten und die Auslegung von Gesetzen im Ermessensspielraum eines Richters liegen, desto deutlicher wird die Benachteiligung derjenigen, für die Rechtsbeistand unerschwinglich ist.  
Das betrifft zum einen das Zivilrecht, wo jemand durch das hohe Kostenrisiko daran gehindert wird, sich gegen Unrecht zur Wehr zu setzen.   

Das betrifft aber vor allem das Risiko, unsinnige, umstrittene und unakzeptable Gesetze zu überschreiten. 

Der §166 StGB ist ein gutes Beispiel: 
§166 StGB
Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen

(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.

Im Augenblick ist eine Petition beim Bundestag anhängig, mit der zu Recht die Abschaffung dieses Paragraphen gefordert wird.   
Interessant ist dabei die Diskussion auf dem Petitionsforum.  Es wurde darauf hingewiesen, daß viele oder sogar die meisten Anklagen mit einem Freispruch enden.   Das sollte eine Begründung für die Abschaffung dieses obsoleten Paragraphen sein. Dieser Hinweis wurde aber fälschlicherweise so interpretiert, als sei §166 StGB so harmlos und unschädlich, daß man ihn beibehalten könne.    

Dabei wurde völlig außer Acht gelassen, daß dieser Paragraph zwei Ebenen von Bedrohung darstellt und alles andere als harmlos ist.
  
Nur die Oberklasse mit dem Zugang zu Rechtsbeistand kann es sich das kalkulierte Risiko leisten, angeklagt zu werden und ein Verfahren bis zum Freispruch durchzuhalten.   Wer in der Oberklasse eine Anklage riskieren kann, hat dadurch die Freiheit, seine Meinung uneingeschränkt zu sagen oder zu schreiben.  
Für die Unterklasse ist schon eine Anklage eine finanzielle Existenzbedrohung, da auch ein nur wahrscheinlicher Freispruch ein hohes finanzielles Risiko darstellt.  Die Unterklasse wird dadurch mundtot gemacht und eingeschüchtert.  Aufgrund des nicht verkraftbaren finanziellen Risikos wird die Freiheit der uneingeschränkten Meinungsäußerung drastisch beschnitten.   

Die Bedrohung durch die Verfahrenskosten ist eine indirekte Form der selektiven Zensur.  Ich finde es empörend, daß uneingeschränkte Meinungsfreiheit nur für diejenigen gilt, die sich das Risiko der Anklage leisten können.       

Sonntag, 8. Februar 2015

58. Gedanken zur Monogamie

58.  Gedanken zur Monogamie

Wenn man Monogamie googlt, findet man sehr viele Texte, die Monogamie als unnatürlich oder als nicht mehr zeitgemäß ablehnen.   Aber diese oberflächlichen Gründe verdecken, worum es eigentlich geht.   

1. Nutzen der Monogamie
 
1.1.  Bei Tieren und bei fortpflanzungsorientierten Menschen nützt, evolutionsbiologisch betrachtet, Monogamie vor allem den Nachkommen, die von zwei Elternteilen versorgt werden, sowie den dadurch entlasteten Muttertieren.  

1.2.  Betrachtet man die Menschen ohne Fortpflanzungsabsichten, dann hängt die Bedeutung der Monogamie von der Bedürfnisstruktur ab.   Für tierische, nur körperliche Bedürfnisse ist Monogamie unwichtig.  
Aber nur in exklusiver, monogamer Zweisamkeit können kognitive und emotionale Bedürfnisse nach vertrauensvoller Zusammengehörigkeit und Geborgenheit befriedigt werden, ohne daß Dritte in einer Konkurrenzsitution eine Bedrohung um die verläßliche Verfügbarkeit dieser emotionalen Ressourcen bilden. 
Je stärker also die kognitiven, intellektuellen und emotionalen Bedürfnisse an einen Partner, desto wichtiger ist zuverlässige Monogamie.   Während vor allem für Männer fast jeder auswechselbare weibliche Körper sich zur triebreduzierenden Kopulation eignet, ist Monogamie um so beglückender, befriedigender und unverzichtbarer, je mehr ein Partner als individueller Mensch mit kognitiver Individualität wahrgenommen und geschätzt wird. 

1.3.  Männliche Ablehnung der Monogamie
Die männliche Ablehnung läßt sich evolutionsbiologisch erklären.  Würde der spezifisch menschliche, rationale Teil des Gehirns bei Standardmännern völlig abgeschaltet, würden sie hemmungs- und rückhaltlos wie Tiere bestrebt sein, bei jeder sich bietenden Gelegenheit und mit beinahe jedem weiblichen Körpern zu kopulieren.    
Verglichen mit diesem tierischen, instinktiven Drang wird der auf einen einzigen Frauenkörper begrenzte Zugang als eine unerwünschte Beschränkung wahrgenommen.   Sobald Männer aber beanspruchen, Menschen zu sein, läßt sich ihre Verweigerung der Monogamie so zwar erklären, aber keinesfalls rechtfertigen.   Immer dann, wenn andere darunter leiden müssen, darf das tierische Erbe nicht als bequeme Ausrede verwendet werden.    

1.4.  Weibliche Ablehnung der Monogamie
Die weibliche Ablehnung richtet sich hingegen häufig nicht gegen die Monogamie selbst, sondern gegen unerwünschte Nebeneffekte, die ein zu hoher Preis dafür sind.   Eine Frau, die in der Monogamie Geborgenheit und Zusammengehörigkeit zu finden hofft, aber im Falle von Unterdrückung, Ausbeutung und Kontrolle durch einen übermächtigen, dominanten, aggressiven und rücksichtslosen Partner nicht bekommt, wird sich diesem Risiko nicht mehr aussetzen wollen.  


2.  Risiken für monogame Menschen
 
Alle Menschen, vor allem Frauen, die ihren eigenen Bedürfnissen entsprechend eine von ihrer Seite aus monogame Beziehung eingehen, riskieren dabei, früher oder später schlimm verletzt zu werden.  Denn für ein glücklich monogames Leben braucht man auch einen absolut verläßlich monogamen Partner.  
Wer nicht monogam ist, hat eine Machtposition, wer monogam ist, ist verwundbar.  
Völlig ausgeliefert sind Frauen aber trotz der biologischen Gegebenheiten der Männerkörper dem Risiko nicht, falls sie ihren Verstand gebrauchen.   Obwohl es tatsächlich keine sichere Methode zum Erreichen garantierter Monogamie gibt, läßt sich durch kluge Partnerwahl die Wahrscheinlichkeit erhöhen.   Viele Frauen sind sich dessen leider nicht bewußt.


3.  Die Risikominderungsmethoden monogamer Menschen

Durch kluge Partnerwahl läßt sich die Wahrscheinlichkeit erhöhen, einen sich monogam verhaltenden Partner zu finden.

3.1.  Häufig ist es für die Frau nicht erkennbar, ob ein Mann, der spontan und instinktiv mit Kopulationswünschen auf die Gegenwart eines Frauenkörpers reagiert, zusätzlich auch noch kognitive und emotionale, nur durch Monogamie erfüllbare Bedürfnisse hat oder nicht, und in welchem Ausmaß.   Fehleinschätzungen können dabei für Frauen extrem schmerzhaft sein.   
Vermeiden lassen sich diese irreführenden männlichen Instinktreaktionen leider nicht.   Aber je geringer die Triebreaktionen sind, desto weniger werden alle auch vorhandenen kognitiven Bedürfnisse verborgen und unsichtbar.    Diese zu erkennen oder deren Fehlen rechtzeitig zu bemerken ist für eine Frau mit Monogamiebedürfnis extrem wichtig.   Deshalb wird durch jede Verstärkung der männlichen Triebreaktion die Verfolgung langfristiger Ziele behindert.   
Eine kluge Frau, die auf Monogamie Wert legt, vermeidet alles in ihrer Aufmachung und in ihrem Verhalten, was die triebhaften Reaktionen verstärkt.   Sie bevorzugt Männer mit geringer Triebstärke, die nicht mit blinder tierischer Leidenschaft auf ihren Körper reagieren, sondern die von Anfang an eigene monogame Langzeitbedürfnisse erkennen lassen.    
Eine kluge Frau klärt, ob und welche nichtkörperlichen, kognitiven und emotionalen Bedürfnisse der Partner hat und ob Monogamie überhaupt sein eindeutiges Ziel ist, bevor sie sich auf körperliche Intimität einläßt.  Lügen und Manipulationen kann sie damit zwar nicht vermeiden, aber zumindestens Mißverständnisse.

3.2.  Monogamie ist bei einem Mann je weniger zu erwarten und je unwahrscheinlicher, desto leichter und müheloser Frauenkörper für ihn subjektiv oder objektiv verfügbar sind.  
Kluge Frauen überlassen die starken, großen, muskulösen, draufgängerischen und wohlhabenden Alphamänner den Standardfrauen.  Stattdessen bevorzugen sie die von den Standardfrauen abgelehnten armen Hänflinge, die den Wert einer monogamen Dauerbeziehung zu schätzen und zu würdigen wissen.  

3.3.  Wer kognitive Bedürfnisse überhaupt nicht hat, von dem kann man sie auch nicht als Voraussetzung von Monogamie erwarten.    Je mehr jemand allgemein starke intellektuelle und kulturelle Bedürfnisse hat, desto wahrscheinlicher ist es, daß die Partnerin als Individuum wahrgenommen und gewählt wird.   Je mehr eine individuelle Partnerin genau die kognitiven Bedürfnisse eines Mannes erfüllten kann, desto weniger ist sie austauschbar.   Für zwei Partner, die wechselseitig einzigartig und nicht austauschbar sind, ist Monogamie logischerweise die beste Lebensform. 
Eine kluge Frau sucht sich einen stark kognitiv orientierten Partner, für den sie einzigartig ist.   Sie zeigt ihm auch deutlich ihre eigene Wertschätzung seiner nicht-körperlichen und nicht-materiellen Qualitäten. 

3.4.  Was gut und wertvoll ist, hat oft einen Preis.   Dazu gehört auch Monogamie.   Wenn eine Frau Monogamie erwartet, muß sie auch selbst ihren Anteil dazu beitragen. 
Dabei gibt es zum einen den symmetrischen Aspekt.   Wenn eine Frau eine monogame, kognitiv-emotionale Bindung wünscht, darf sie auch ihrerseits nicht den Partner auf die Rolle des materiellen Versorgers reduzieren oder ihn im Vergleich zu Kindern emotional benachteiligen.   Frauen, die das tun, zerstören selbst die Basis für Monogamie.  
Zusätzlich gibt es aber auch noch den Aspekt der asymmetrischen Physiologie.  Die kluge Frau erwartet Monogamie von einem Mann nur, wenn sie im Gegenzug alle seine Triebe so befriedigt, daß ihr Verhalten sich niemals als Ausrede für die Verweigerung der Monogamie verwenden läßt.   Sie wählt deshalb einen Partner, bei dem ihr die Befriedigung seiner Triebe ohne Widerwillen und ohne Selbstüberwindung möglich ist, also als ein freiwillig und gerne gegebenes Geschenk, nicht als ein Opfer.